Forensikseminar |
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5. Mai 2006: Molekulargenetisches Praktikum Unter der Leitung von Reinhard Nestelbacher (Fa. DNA-Consult, Salzburg) erprobten die SchülerInnen des IV. und VI. Semesters im Rahmen des Chemie- und Biologieunterrichts die Herstellung eines genetischen Fingerabdrucks (DNA-Fingerprint).
Der genetische Fingerabdruck wird in der Gerichtsmedizin (Forensik) zur Identifikation einer Person verwendet, deren Erbsubstanz (DNA= Desoxyribonukleinsäure) mit einer vorhandenen Probe verglichen wird. An Tatorten werden häufig Spuren gefunden, die von Blut, Haaren, Sperma, Haut und u.Ä. stammen. Für den Nachweis genügt eine einzige Zelle. Die daraus gewonnene DNA-Probe wird zunächst in Bruchstücke (Fragmente) zerlegt, die dann in der PCR (Polymerase-Kettenreaktion) millionenfach vervielfältigt werden. Die Fragmente werden durch Gelelektrophorese voneinander getrennt. Die so entstandene Anordnung der Fragmente nennt man DNA-Fingerprint, der für jeden Menschen einzigartig ist.
Bei dem Kurs führte jede(r) Schüler(in) selbst eine Analyse des eigenen Erbgutes am Beispiel D1S80 am Chromosom-1 durch. Nach Isolierung und Reinigung von DNA aus Mundschleimhautzellen der SchülerInnen wurde ein Abschnitt dieses Chromosoms mit Hilfe der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) milliardenfach kopiert. Das Ergebnis wurde mit Hilfe der Agarose-Gelelektrophorese aufgetrennt, analysiert und vergleichend ausgewertet.
Trotz 10 Stunden Arbeit, einiger Fehlversuche und großer Anstrengungen hat es sich mit Sicherheit gelohnt daran teil zu nehmen.
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