Die Reife- und Diplomprüfung

Leitgedanken - Struktur

1. Leitgedanken

Die im Jahre 1996 eingeführte Bezeichnung "Reife- und Diplomprüfung" soll zum Ausdruck bringen, dass im Sinne der Integration von Allgemeinbildung und Berufsbildung (Qualifikation) die allgemeine Studien-berechtigung und der Zugang zu höheren kaufmännischen Berufen gewährleistet sind. Aus diesem Grunde bildet diese Prüfung eine nicht trennbare Einheit.

Es wurden nachstehende Leitlinien realisiert:

  1. Die Schwerpunkte der Ausbildung, nämlich Allgemeinbildung, Fremdsprachen und kaufmännische Berufs(aus)bildung sollen in annähernd gleichem Ausmaß Inhalt dieser Prüfung sein.
  2. Die fächerübergreifenden Fähigkeiten der Absolvent/inn/en sollen in der Gestaltung der Reife- und Diplomprüfung Berücksichtigung finden.
  3. Der berufsbezogene Teil der Reife- und Diplomprüfung soll den Anforderungen der "Diplomprüfung" gerecht werden. Die Fähigkeit, die Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend und anwendungsbezogen einzusetzen, soll im Vordergrund stehen. Taugliche Instrumente sind Projekte und Fallstudien.
  4. Die neue Reife- und Diplomprüfung soll den einzelnen Kandidat/inn/en verschiedene Wahlmöglichkeiten bieten (mehr Flexibilität als bisher).

2. Struktur

Die Reife- und Diplomprüfung im Maturalehrgang besteht aus einer Hauptprüfung, die eine Klausurprüfung und eine mündliche Prüfung umfasst, insgesamt besteht die Prüfung aus 6 Teilprüfungen.

Um den Anlagen, Neigungen sowie den zukünftigen Berufs- und Studiumsabsichten der Prüfungskandidat/innen besser zu entsprechen, wurden die Wahlmöglichkeiten grundsätzlich erweitert. Es bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:

1. Der/die Prüfungskandidat/in kann zwischen "Mathematik und angewandte Mathematik" und "Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache" wählen.

2. Wählt der/die Prüfungskandidat/in "Mathematik und angewandte Mathematik", so kann er/sie das Prüfungsgebiet "Englisch einschließlich Wirtschaftssprache" als schriftliche Klausurarbeit oder als mündliche Teilprüfung wählen (Variante 1 und 4).

3. Wählt der/die Prüfungskandidat/in die "Zweite lebende Fremdsprache", so muss eine der beiden Fremdsprachen schriftlich, die andere mündlich gewählt werden (Variante 2 und 3).

4. Das mündliche Wahlfach kann aus einer umfangreichen Liste von Prüfungsgebieten bestimmt werden.

Es bestehen folgende verpflichtende Prüfungsgebiete:

            Deutsch (schriftliche Klausurarbeit),

            Betriebswirtschftliche Diplomarbeit (schriftliche Klausurarbeit als fäche-rübergreifende Projektarbeit)

            Englisch einschließlich Wirtschaftssprache (schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Teilprüfung),

            Mathematik und angewandte Mathematik (schriftliche Klausurarbeit) bzw. Zweite lebende Fremdsprache einschließlich Wirtschaftssprache (schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Teilprüfung),

            Betriebswirtschaftliches Kolloquium (mündliche Teilprüung),

Wahlfach.

Auf Grund der dargestellten Struktur hat der/die Prüfungskandidat/in entweder 3 schriftliche Klausurarbeiten und 3 mündliche Teilprüfungen (Variante 1-3) oder 4 schriftliche Klausurarbeiten und 2 mündliche Teilprüfungen abzulegen (Variante 4).